FAQ

Häufig gestellte Fragen

Über Alertswiss

Im Ernstfall ist es besonders wichtig, die betroffene Bevölkerung schnell und möglichst direkt zu erreichen. Auf Alertswiss fliessen die relevanten Informationen bei Ereignissen in der Schweiz zusammen: eine Informationsdrehscheibe, die Leben schützen und retten kann. Mit der nationalen Alarm-App Alertswiss erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen für unterschiedliche Gefahren  wie beispielsweise Trinkwasserverunreinigung, Stromausfälle oder Waldbrandgefahr direkt auf ihr Smartphone. Parallel zu den Meldungen in der App werden die Ereignisinformationen auch auf der Alertswiss-Webseite publiziert.

Alertswiss ist ein Alarmierungs- und Informationskanal von Bund und Kantonen. Für den Betrieb und die Infrastruktur der Alertswiss-App und Webseite ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS verantwortlich. Die Meldungen werden von den für die Ereignisbewältigung zuständigen Stellen herausgegeben. In den meisten Fällen sind dies die Kantone bzw. die Kantonspolizeien.

Alertswiss-Meldungen

Es wird zwischen drei verschiedenen Meldungsstufen unterschieden: Alarme, Warnungen und Informationen. Ein Alarm bildet die höchste, eine Information die niedrigste Meldungsstufe.

  • Alarm: Ein Alarm wird eingesetzt, wenn die Behörden über eine unmittelbar bestehende Gefahr informieren und zwingend zu befolgende Verhaltensanweisungen ausgeben.
  • Warnung: Eine Warnung melde eine mögliche Gefahr oder ein Ereignis, bei dem die Behörden ein gewisses Verhalten empfehlen, aber nicht vorschreiben.
  • Information: Eine Information berichtet über ein bevölkerungsschutzrelevantes, aber nicht per se gefährliches Ereignis.

Generell finden Sie in einer Alertswiss-Meldung folgende Inhalte:

  • Ereignisbeschreibung: Zu was für einem Ereignis wird informiert, vor welcher Gefahr wird gewarnt oder alarmiert.
  • Betroffenes Gebiet: Welches Gebiet ist von einer potenziellen Gefahr betroffen.
  • Verhaltensempfehlungen/-Anweisungen: Welches Verhalten wird der betroffenen Bevölkerung empfohlen, bzw. welche Massnahmen ordnen die zuständigen Behörden an.
  • Weitere Informationsangebote: Angaben zu allfälligen Hotlines, Webseiten und Kontaktstellen
  • Absender: Name der zuständigen Behörde, bzw. für die Publikation der Meldung zuständige Behörde

Die angezeigten Meldungen stammen von den offiziell zuständigen Behörden. Diverse Sicherheitsmassnahmen stellen sicher, dass die Meldungen nur von den autorisierten Absendern stammen.

Die Meldungen sind solange aktuell, bis eine Entwarnung erfolgt, die Publikationsdauer abläuft oder sie gelöscht werden. Entwarnungen
werden grün gekennzeichnet.

Alertswiss ist ein Alarmierungs- und Informationskanal von Bund und Kantonen. Ob eine Meldung auf der Alertswiss- App und Webseite publiziert wird, entscheiden die für die Ereignisbewältigung zuständigen Behörden. In den meisten Fällen sind dies die Kantone beziehungsweise die Kantonspolizei. Diese entscheiden in eigener Kompetenz, ob und mit welchem Inhalt sie eine Meldung auf Alertswiss verbreiten.

Die Absender der Meldungen entscheiden, in welcher Sprache die Meldungen publiziert werden. Dabei werden nicht immer alle unterstützten Sprachen berücksichtigt. Bei der Eingabe von Meldungen können Übersetzungen einfügt werden, die von Google bereitgestellt werden. Ist dies der Fall, wird ein Hinweis unter der Meldung angezeigt.

Alle Meldungen auf Alertswiss sind so lange sichtbar, wie Sie Gültigkeit haben. Der Zeitpunkt für eine Entwarnung resp. Entfernung der Meldung wird von den Behörden, die für die Ereignisbewältigung zuständig sind, festgelegt. Ein individuelles Löschen von Meldungen in der App ist nicht möglich.

Alertswiss-App

Die App ist für iOS und Android verfügbar. Eine Entwicklung für Windows-Phone, Backberry usw. ist zurzeit nicht angedacht, da die Mehrzahl der genutzten Smartphones mit iOS oder Android betrieben werden. Alle aktuellen Meldungen und Informationen sind auch über die Webseite https://www.alert.swiss verfügbar. Diese ist für Smartphones und Tablets optimiert.

  • USB-Speicherinhalt (Fotos/Medien/Dateien): Für den Import und Export des Notfallplans wird dieser auf dem USB-Speicher gespeichert.
  • Konten auf dem Gerät suchen: Das Google-Konto wird gebraucht, damit Push-Nachrichten empfangen werden können.
  • Internet/Netzwerkzugriff: Diverse Inhalte der App, wie z. B. der Blog werden via Internet geladen.
  • Ruhezustand deaktivieren: Wird benötigt, um Push-Nachrichten empfangen zu können.

Sie haben in der Alertswiss App eingestellt, dass Sie eine Push-Mitteilung erhalten möchten, wenn eine Alertswiss-Meldung Ihren eigenen Standort betrifft. Gleichzeitig haben Sie in Ihren Gerätereinstellungen festgelegt, dass die Alertswiss App Ihren Standort nicht nutzen darf. Daher erhalten Sie diese Aufforderung. Sie haben zwei Optionen, damit die Aufforderung nicht mehr erscheint:
 

  1. Erlauben Sie in den Geräteeinstellungen Ihres Mobiltelefons die Nutzung des Standorts für die Alertswiss App mit «immer erlauben». Sie erhalten nun eine Push-Mitteilung, wenn eine Alertswiss-Meldung Ihren Standort betrifft. Sie erhalten keine Aufforderung mehr, Ihren Standort freizugeben. Der Standort eines/einer Nutzers/in wird nicht an die Bundesbehörden übermittelt.
  2. Entfernen Sie in der Alertswiss App unter «Einstellungen» - «Mitteilungen» die Angabe «Standort». Sie erhalten nun keine Push-Mitteilung, wenn eine Alertswiss-Meldung Ihren Standort betrifft. Sie erhalten keine Aufforderung mehr, Ihren Standort freizugeben.

Um Kantone als Favoriten hinzuzufügen, öffnen Sie bitte die App-Einstellungen und navigieren Sie zum Bereich «Favoriten». Dort finden Sie die Option «Konfigurieren». Durch einen Klick darauf können Sie die gewünschten Kantone als Favoriten festlegen. Für alle eingerichteten Kantone erhalten Sie Push-Meldungen.

Ja, selbstverständlich. Sie können jederzeit favorisierte Kantone entfernen. Navigieren Sie dazu einfach zu den App-Einstellungen und
wählen Sie den Bereich «Favoriten» aus. Dort finden Sie die Option «Konfigurieren», über die Sie den entsprechenden Kanton aus Ihren Favoriten löschen können.

Bei aktivierter Push-Benachrichtigung erhalten Sie die Meldungen für Ihre favorisierten Kantone und – falls aktiviert – für Ihren aktuellen
Standort unmittelbar nach deren Herausgabe. So werden Sie zeitnah über relevante Ereignisse und Gefahren informiert. Hierfür benötigt Ihr Smartphone allerdings eine aktive Datenverbindung.

In den App-Einstellungen können Sie festlegen, ab welcher Meldungsstufe Sie Push-Nachrichten erhalten möchten. Hierzu verschieben Sie einfach den Schieberegler auf die gewünschte Stufe.

In der App kann die Funktion «Meldungen am Standort» aktiviert werden. So erhalten Sie Push-Nachrichten für Ihren aktuellen Standort.

Die Standortpush-Benachrichtigungen haben eine kantonsübergreifende Reichweite von 1 Kilometer. Das bedeutet, dass Sie auch
dann noch Meldungen vom benachbarten Kanton erhalten, wenn Sie sich bis zu 1 Kilometer jenseits der Kantonsgrenze befinden.

Überprüfen Sie in den App-Einstellungen, ob die Funktion «Push-Nachrichten» aktiviert und die gewünschte Meldestufe ausgewählt ist (es
gibt die Stufen Information, Warnung und Alarm). Zudem muss das Betriebssystem (iOS oder Android) der App erlauben, Push-Nachrichten zu verschicken. Wir empfehlen, sowohl Kantone als «Favoriten» einzurichten wie auch Meldungen am Standort (GPS) zu aktivieren.

Die Alertswiss-App übernimmt automatisch die allgemeine Spracheinstellung des Smartphones. Wenn Sie die Sprache in der App ändern
möchten, müssen Sie die Spracheinstellung Ihres Smartphones ändern. Unterstützte Sprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch.

Ja, die App funktioniert auch im Ausland. Damit die Daten geladen werden können, muss eine aktive Internetverbindung bestehen. Beachten
Sie aber, dass nur Meldungen für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein erfasst werden. Bei einem Ereignis im Ausland informieren Sie sich bei den dortigen zuständigen Behörden.

Kritische Hinweise

Alertswiss kann Ihnen bei der Meldungsstufe «Alarm» kritische Hinweise senden. Bei kritischen Hinweisen wird immer ein Ton abgespielt und sie erscheinen auch dann auf dem Sperrbildschirm, wenn das Gerät stummgeschaltet oder der «Nicht stören» Modus aktiviert ist.

Für iOS-Nutzer:Mit der Einführung der Critical Alerts (gilt für App-Versionen ab 2.11) ist eine Übersteuerung der Stummschaltung und des «Nicht stören» Modus möglich. Falls ein iPhone mit einer Apple Watch gekoppelt ist, ertönt nur ein Systemton auf der Watch. Der Sirenenton kann auf dem iPhone nicht abgespielt werden.

Für Android-Nutzer:Der «Nicht stören»-Modus wird übersteuert, wenn das Gerät auf laut gestellt ist. Die Einstellungen «Vibrieren» und «Lautlos» können jedoch nicht übersteuert werden.

Ja, Sie können die Funktion jederzeit in den Einstellungen Ihres Gerätes deaktivieren. Wir empfehlen jedoch, diese Funktion aktiviert zu
lassen, um in Notfällen rechtzeitig informiert zu werden.

Notfallplan

In einer Notsituation können Sie mit grundlegenden Fragen konfrontiert werden: Wie kontaktiere ich meine Angehörigen? Wo gehe ich hin? Was nehme ich mit? Ein aktueller Notfallplan hilft Ihnen, schnell und richtig zu reagieren, damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall optimal geschützt sind. Wir empfehlen Ihnen den Notfallplan mit Ihren Angehörigen zu besprechen und jährlich zu überprüfen.

Im Vorsorge-Tab der App und Website können Sie Ihren individuellen Notfallplan erstellen, der Ihnen hilft, in Notsituationen schnell und angemessen zu handeln. Sie können Ihren Notfallplan als PDF exportieren und entweder Ihren Angehörigen digital weiterleiten oder ausdrucken.

Nutzerdaten

Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Die Bundesbehörden halten diese Bestimmung ein. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch sonst weitergegeben.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit den Dienstleistern, Daten so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder Fälschungen zu schützen.

Mit Alertswiss können sogenannte Personendaten erfasst werden. Es handelt sich dabei um Daten, die der/die Nutzer/in im Notfallplan selber eingeben. Diese bleiben ausschliesslich lokal bei dem/der Nutzer/in im Gerät gespeichert, ausser der/die Nutzer/in schickt diese selber aktiv an Dritte weiter.

Der Standort eines/einer Nutzers/in wird nicht an die Bundesbehörden übermittelt und es kann nicht auf die persönlichen Handydaten zugegriffen werden.